Pastelliger Zuckertütenkranz

5,9015,90

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Nutzt den Kranz für die Einschulung – ob als Stilelement auf Glückwunsch- und Einladungskarten, Hausaufgabenheften oder Schulbüchern. Dabei sind jede Menge passende Schriftzüge zur individuellen Nutzung.